Was der Privatauszug ist – und was wir tun
Der Privatauszug ist ein amtliches Dokument des Bundesamts für Justiz. Er wird häufig von Arbeitgebern, Vermietern oder Behörden verlangt und kann nur von der betroffenen Person selbst verlangt werden.
Wir sind ein unabhängiger Dienstleister: Sie füllen ein einziges Formular in Ihrer Sprache aus, wir prüfen Ihre Angaben auf Format und Vollständigkeit, erstellen das amtliche Bestellformular, legen Ihre Ausweiskopie bei und versenden die Bestellung per Post an das Bundesamt für Justiz.
Den Auszug stellt ausschliesslich das Bundesamt für Justiz aus und versendet ihn direkt an Ihre Adresse. Wir erteilen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wer bestellen kann
- Personen mit Wohnsitz in der Schweiz – der Auszug wird ausschliesslich an eine schweizerische Adresse versandt.
- Sie bestellen den Auszug für sich selbst; ein Privatauszug kann nur von der betroffenen Person verlangt werden.
- Sie besitzen ein gültiges Ausweisdokument: Schweizer Pass, Schweizer Identitätskarte, Ausländerausweis oder ausländischen Pass.
- Sie sind volljährig oder bestellen mit Einverständnis der gesetzlichen Vertretung.
So funktioniert es
- Formular ausfüllen – Personalien exakt wie im Ausweisdokument, Adresse und Kontaktangaben.
- Ausweiskopie hochladen und das Bestellformular digital unterzeichnen.
- Servicegebühr von CHF 49.00 bezahlen.
- Wir prüfen die Angaben, erstellen das amtliche Bestellformular und versenden es mit Ihrer Ausweiskopie per Post an das Bundesamt für Justiz.
- Das Bundesamt für Justiz bearbeitet die Bestellung und versendet den Privatauszug direkt an Ihre Adresse.
Was Sie bereithalten sollten
- Gültiges Ausweisdokument – Vorderseite, bei Identitätskarte oder Ausländerausweis auch die Rückseite.
- Namen und Vornamen beider Elternteile, wie amtlich registriert.
- Heimatort bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Geburtsort bei ausländischen Staatsangehörigen.
- AHV-Nummer, sofern vorhanden (optional).
Dauer und Zustellung
Wir versenden Ihre Bestellung in der Regel innerhalb eines Arbeitstages nach Zahlungseingang. Für die Bearbeitung beim Bundesamt für Justiz und den Postweg rechnen Sie mit insgesamt rund 2–3 Wochen. Der Auszug wird ausschliesslich an die von Ihnen angegebene Adresse in der Schweiz versandt.
Sorgfalt und Datensicherheit
- Ihre Angaben müssen exakt mit dem Ausweisdokument übereinstimmen – wir prüfen Format und Vollständigkeit vor dem Versand.
- Ausweiskopie und Unterschrift werden verschlüsselt übertragen.
- Die Dokumente liegen in privatem Speicher und sind nicht öffentlich zugänglich.
Rechtliche Grundlage
Der Privatauszug beruht auf dem Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz, StReG) und der zugehörigen Verordnung. Zuständig für die Ausstellung ist das Bundesamt für Justiz.
Was unsere Dienstleistung kostet
Unsere Servicegebühr ist eine Pauschale und enthält die amtliche Gebühr des Bundesamts für Justiz.
| Servicegebühr (Pauschale, inkl. MWST) | CHF 49.00 |
|---|---|
| davon amtliche Gebühr Bundesamt für Justiz | CHF 17.00 |
| Porto und Postversand der Bestellung | inbegriffen |
| Total, den Sie bezahlen | CHF 49.00 |
Hinweis: Sie können den Privatauszug auch selbst direkt beim Bundesamt für Justiz über strafregister.admin.ch oder an jeder Schweizer Poststelle für die amtliche Gebühr von CHF 17 bestellen. Die Nutzung unserer Dienstleistung ist freiwillig. strafregister.admin.ch
Häufige Fragen
Ist diese Dienstleistung obligatorisch?
Nein. Sie können den Privatauszug jederzeit selbst direkt beim Bundesamt für Justiz über strafregister.admin.ch oder an einer Schweizer Poststelle für CHF 17 bestellen. Unsere Servicegebühr von CHF 49.00 bezahlen Sie für die Prüfung, die Erstellung des Bestellformulars und den Postversand.
Sind Sie eine Behörde?
Nein. Strafregister-Auszug ist ein unabhängiger privater Dienstleister und steht in keiner Verbindung zum Bundesamt für Justiz oder zu einer anderen Behörde.
Was ist in der Servicegebühr enthalten?
Die amtliche Gebühr von CHF 17, die Prüfung Ihrer Angaben, die Erstellung des amtlichen Bestellformulars sowie Porto und Postversand an das Bundesamt für Justiz.
Wie lange dauert es?
Wir versenden die Bestellung in der Regel innerhalb eines Arbeitstages nach Zahlungseingang; insgesamt rechnen Sie mit rund 2–3 Wochen bis der Auszug bei Ihnen eintrifft.
Wer erhält den Auszug?
Das Bundesamt für Justiz versendet den Privatauszug direkt an Ihre Adresse in der Schweiz. Wir erhalten den Auszug nicht.
Kann ich aus dem Ausland bestellen?
Diese Dienstleistung richtet sich an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz; der Auszug wird nur an eine schweizerische Adresse versandt.
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Formular in Ihrer Sprache ausfüllen – dauert rund 5 Minuten.